Formalien

Wie gesagt, muss ich zu meinem eigenen Schutz ein paar Regeln definieren zu Terminabsagen, Verlegungen oder auch zum Nicht Erscheinen, in etwa so, wie es der Gesetzgeber auch vorsieht in der Ausfallhonorarvereinbarung gemäß §615 BGB. Ein wenig juristischer Kleinkram muss (leider) doch sein, ihr versteht das sicher.

Honorar

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis und auch wenn ich es mir anders wünschen würde, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen daher keine Kosten. Über alle erbrachten Leistungen erhaltet ihr stets eine Honorarrechnung.

Eine Honorarrechnung wird bei Einzelsitzungen im Anschluss an diese gestellt und bei gebuchten Paketen vor der ersten erbrachten Leistung.

Getroffene Terminvereinbarungen sind beidseitig verbindlich und beginnen pünktlich. Bei einem zu späten Erscheinen wird die bis zum Erscheinen verstrichene Zeit gehandhabt wie ein reguläres Stattfinden des Termins und der Termin wird regulär berechnet. Eine Verlängerung eines Termines ist nur im Ausnahmefall möglich und jede weitere Zeit wird im Viertelstundentakt abgerechnet zu einem Honorarsatz von 100,00 € pro Stunde (zzgl. MwSt.).

Terminabsagen oder -verlegungen

Falls vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich darum, dies mindestens zwei Arbeitstage vorher per E-Mail oder Telefon zu melden. Ich danke für euer Verständnis, dass ich bei nicht erfolgter oder zu knapper Stornierung oder bei Nicht Erscheinen bzw. bei einer zu knappen Terminverlegung ein Ausfallhonorar berechne. Mir entstehen in diesem Fall Leerlaufzeiten, die ich zum Nachteil aller nicht für andere Betroffene nutzen kann.

Terminabsagen und -verlegungen müssen schriftlich per E-Mail an Carina Andres carina@vonduennzudir.de oder telefonisch unter +49 621 43717181 erfolgen und werden meinerseits schriftlich bestätigt. Ohne solche Bestätigung haben Terminabsagen und -verlegungen keine Gültigkeit. Absagen per SMS, per Messengerdienste (WhatsApp, Signal, Telegram usw.) oder auf sonstigen Wegen sind generell nicht gültig.

Ausfallhonorar

Das Ausfallhonorar richtet sich in seiner Höhe nach dem geplanten Termin und entspricht dem, was zu entrichten gewesen wäre bei dessen Stattfinden. Kommt es zum Nicht Erscheinen oder zu nicht fristgerechten Absagen oder Verschiebungen innerhalb eines gebuchten Paketes, das mehrere Sitzungen umfasst in einem definierten Zeitraum, gilt der Termin als stattgefunden und er wird gegen das Guthaben gerechnet.

Diese Formalien sind mit jeder Terminvereinbarung beiderseitig verbindlich gültig.

Vielen Dank!